Die EU – speziell unter der heutigen Führung – zeigt mehr und mehr Tendenzen, die Souveränität der Mitgliedsländer auszuhöhlen und diese zentralistisch zu verregieren. Soll die Schweiz sich einem Staatenbund noch mehr annähern, in dem speziell unter der jetzigen Regie von Ursula von der Leyen und Kaja Kallas die einzelnen Länder nichts mehr zu sagen haben?

Vertragspaket Schweiz-EU: «Sollen wir unsere Souveränität und unseren Wohlstand verlieren?»

Wer jetzt noch nicht begriffen hat, was gespielt wird, dem ist nicht mehr zu helfen

Drei Tage mühte sich der Ständerat mit dem über zweitausendseitigen Vertragspaket Schweiz-EU ab, das fälschlicherweise als Bilaterale III bezeichnet wird. Das ist ein bewusster Etikettenschwindel, denn es handelt sich in keiner Weise um bilaterale Verträge.

Bilaterale Verträge bedeuten, dass nach Vertragsabschluss und erfolgter Ratifizierung keine Veränderungen der ausgehandelten Verträge vorgenommen werden können. Es kann nicht unilateral etwas geändert werden, aber das wäre beim neuen Vertragspaket Schweiz-EU möglich. Die Schweiz verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Abkommens, auch in Zukunft neue Rechtsakte der EU zu übernehmen, indem sie die Schweizer Gesetze der EU-Gesetzgebung anpasst oder EU-Rechtsakte direkt übernimmt – ohne demokratisches Legislativverfahren beider Kammern.

Professor Paul Richli, em. Ordinarius für öffentliches Recht, Agrarrecht und Rechtsetzungslehre an der Universität Luzern, der ein «Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Abkommenspakets Schweiz-EU» ausgearbeitet hat, identifiziert darin zwei Methoden der Gesetzesangleichung:

«Integrationsmethode: EU-Rechtsakte werden durch die Integration ins Abkommen direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung und werden in der EUR-Lex publiziert, nicht in den Schweizer Rechtssammlungen. Die Schweiz verfügt in diesem Modell nur noch über einen marginalen, vor allem fachtechnischen Regelungsspielraum.»

«Äquivalenzmethode: Die Schweiz muss aufgrund der neuen EU-Rechtsakte eigenes Recht erlassen, das materiell aber das gleiche Ergebnis wie das EU-Recht erzielt. Es gibt daher nur einen sehr beschränkten eigenständigen Regelungsspielraum für die Schweiz.» [¹]

Keine Rechtsetzungskompetenz

Sollte die Schweiz die Gesetzesänderungen der EU nicht akzeptieren, drohen ihr Ausgleichsmassnahmen, ohne dass diese genau definiert sind. Die Schweiz ist letztlich der Willkür der EU ausgesetzt. Wie frei ist die Eidgenossenschaft dann noch? Mit anderen Worten, sie hat in gewissen Bereichen keine Rechtsetzungskompetenz mehr. Von einer Weiterführung der Bilateralen Verträge I und II zu sprechen, ist Desinformation und hat mit der Realität nichts zu tun. Ein Etikettenschwindel. Ausgedacht von Bundesrat Cassis? Um die unbedingte Rechtsübernahme vollständig zu kaschieren, nennt man sie «dynamisch».

Welche Bedeutung diese Form der Rechtsübernahme hat, legte der Rechtsanwalt und Notar, Ständerat Beat Rieder von der Mitte-Partei des Kantons Wallis, in der ersten Sitzung der kleinen Kammer über das Vertragspaket Schweiz-EU unmissverständlich dar. «Das Element der dynamischen Rechtsübernahme, welches diesen Verträgen zentral und prägend übergestülpt wurde, zwingt uns, den Vertrag in die nahe und ferne Zukunft zu prüfen, weil wir als Vertragspartner nicht nur den jetzigen Vertragsinhalt übernehmen, sondern jede mutmassliche Änderung der Rechtsordnung der EU in diesen Vertragspaketen.»

Konkret sieht es dann so aus: «2026 hat die EU 46 Gesetzesinitiativen eingeleitet. Das sind 46 neue Gesetze, der grösste Teil in Bereichen, zu denen wir jetzt Verträge abschliessen. Mit anderen Worten, die Voraussetzungen zum Abschluss dieser Staatsverträge unterscheiden sich fundamental von den Voraussetzungen zum Abschluss gewöhnlicher Staatsverträge mit statischer Regelung der Beziehung zwischen zwei Staaten.» Dem Bürger wird mit dem Begriff der «dynamischen Rechtsübernahme» suggeriert, die Schweiz müsse die Gesetze nicht einfach übernehmen, sondern könne mitgestalten.

Weit gefehlt. Das ist der zweite Etikettenschwindel. Tatsache ist: «Statische Übernahme heisst, wir entscheiden einmal souverän über einen bestimmten Rechtsbestand. Dynamische Übernahme bedeutet etwas ganz anderes. Ändert sich das Recht der Gegenpartei künftig, ändert sich auch unseres, ohne dass wir am Tag dieser Änderung selbst am Verhandlungstisch sitzen, und dies ohne Gewissheit, in welche Richtung die Änderung geht und welches Ziel sie verfolgt.»

Die Schweiz überträgt die Gesetzgebungskompetenz auf die EU. Bei einem Vertrag gleichwertiger Partner müsste auch die EU bereit sein, Gesetze, die in der Schweiz verabschiedet werden, in EU-Recht zu überführen. Für die EU undenkbar.

«Unequal Treaty»

Ständerat Rieder kommt aufgrund seiner Analyse zu folgendem Schluss: «Halten wir also erstens fest, dass der Bundesrat einen völkerrechtlich völlig exotischen Vertrag unterzeichnet hat. [ … ] Die EU steht damit weltweit als einzige Akteurin da, die eine solche Vertragskonstruktion nicht nur vorsieht, sondern sie von ihren Vertragspartnern, soweit sie schwächer sind, aktiv einfordert. In der völkerrechtlichen Literatur gibt es für Verträge, die von einem ausgeprägten Machtgefälle und einseitig verteilten Bindungen geprägt sind, den Begriff des ‹unequal treaty›.

Dieser stellt zwar keine formelle Ungültigkeitskategorie dar, bezeichnet aber präzise das strukturelle Problem dieses Vertragspakets, nämlich die Tatsache, dass keine gleichwertige Mitentscheidung möglich ist.»

Zur Ablehnung empfohlen

Nur schon aufgrund der Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme – Ständerat Rieder zeigt mit seinem Votum (vgl. Auszüge der Rede S. 13ff.) noch weitere Ungeheuerlichkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragspaket auf – ist der Vertrag durchgefallen. Die Schweiz darf keinen Vertrag annehmen, auf dessen Veränderungen sie keinen Einfluss hätte und nicht einmal die Freiheit besässe, diese einseitigen Veränderungen abzulehnen. Rieders ungeschminkte Ausführungen darüber, was der Schweiz nach der Ratifizierung in rechtlicher und materieller Hinsicht blühen würde, liess ihn zu folgendem Schluss kommen: «Wenn Sie auf Souveränität verzichten, um ein wenig vorübergehenden Wohlstand zu erreichen, dann werden Sie zuerst die Souveränität verlieren und anschliessend auch den Wohlstand. Ich bitte Sie, dieses Vertragswerk abzulehnen.»

Während Ständerat Rieder auf der staatspolitischen Ebene argumentierte und dabei die wirtschaftlichen Vorteile dem Verlust an staatlicher Souveränität gegenüberstellte und eindeutige Schlüsse daraus zog, wurde auf der «Annahmeseite» mit Sachzwängen, privilegiertem Marktzugang, sicherheitspolitischen Gefahren und der geographischen Lage der Schweiz argumentiert. Tiana Moser von der GLP verstieg sich zu behaupten, die bilateralen Verträge I und II «hätten mehr Freiheit gebracht». Hier stellt sich die Frage, zu welchem Preis.

Dass junge Leute in Spanien oder Bulgarien studieren können, mag für sie vielleicht ein Vorteil sein. Wenn die Schweiz aber über gewisse Rechtsentwicklungen in der EU, zum Beispiel in Bereichen wie Gesundheit oder Landwirtschaft deren Vorgaben folgen muss, auch wenn sie andere Prioritäten setzen wollte, ist das ein massiver Verlust an politischer, wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher Freiheit. Das werden auch die Schweizer Studenten in Sofia merken. Wer jetzt noch nicht verstanden hat, was hier gespielt wird, dem ist nicht mehr zu helfen.

Militärisches Machtgebilde

Das Argument, es werde alles nicht so schlimm, ist eine Täuschung. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative von Volk und Ständen zeigte sich die EU nicht bereit, die Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz zu akzeptieren, da dies gegen die Personenfreizügigkeit verstosse. Aus Angst vor Retorsionsmassnahmen (Sanktionen) wurde die Initiative nicht getreu dem Initiativtext umgesetzt. Teile der Bundesversammlung und des Bundesrats sahen im Inländervorrang eine EU-kompatible Lösung, die aber nicht dem Wortlaut der Initiative entsprach. Es ist ein Verlust an direkter Demokratie, wenn gewisse Bereiche auch durch Volksinitiativen nicht mehr geändert werden können, ausser man nimmt Sanktionen in Kauf.

Der Traum vom Internationalismus

Einzelne der Ratslinken sahen im Vertragspaket Schweiz-EU schon fast ein humanistisches Projekt: «Diese Vorlage ist von Menschen für Menschen gemacht, geprägt vom Vertrauen in die Bevölkerung sowie in die eigene und europäische Zusammenarbeit auf unserem Kontinent.» Das spricht der Realität Hohn. Die EU ist ein politisches, wirtschaftliches und in zunehmendem Masse ein militärisches Machtgebilde und kein Wohltätigkeitsverein. Das Vertragspaket mag den Träumen der Linken vom Internationalismus entgegenkommen, aber bei solchen Abkommen «von Menschen für Menschen» zu sprechen, ist mehr als naiv.

Auf die Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme ging man seitens der EU-Sympathisanten nicht ein und verwässerte den zentralen Einwand. Man argumentierte aber auch nicht dagegen, sondern führte die Diskussion auf einer anderen Ebene. Man hob hervor, wie eng doch die Schweiz mit der EU verbunden sei. Interessanterweise setzte sich die Arbeiterpartei dabei für die Industrie und kleine und mittlere Betriebe (KMUs) ein.

Ständerat für obligatorisches Referendum

Die Darstellung, dass sich für den Einzelnen bei Annahme des Vertragspakets nichts ändere, ist falsch. Sowohl das Gesundheitsabkommen als auch das Landwirtschaftsabkommen würde sich direkt auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken. Dazu kommt, dass man aufgrund der dynamischen Rechtsübernahme nicht weiss, wie sich die Verträge weiterentwickeln werden. Die Schweiz hätte keine Möglichkeit, diese Weiterentwicklung abzulehnen, ausser sie nähme unbestimmte Sanktionen in Kauf.

Der staatspolitische Aspekt, der nach den Darlegungen Beat Rieders im Zentrum dieser Verträge steht und im Fall einer Annahme der Verträge langfristige Auswirkungen auf die Schweiz haben würde, fand zu wenig Beachtung. Erfreulich ist, dass die Mehrheit der Räte sich für ein Ständemehr aussprach.

Von der Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte wurde konsequent von den Bilateralen III gesprochen. Damit ignorierten sie die Analyse ihres Ratskollegen, der eindeutig dargelegt hatte, dass es sich nicht um für beide Seiten gleichwertige Verträge handle, sondern um die einseitige Rechtsübernahme, was bei den Bilateralen I und II nicht der Fall ist. Bei den meisten Votanten fehlte die Fähigkeit zur Reflexion und die Flexibilität, sich mit einem neuen Gedanken auseinanderzusetzen.

EU auf Kriegskurs

Bei der Aussage: «Wir teilen grundsätzlich die gleichen Werte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Freiheit und die Überzeugung, dass Konflikte nicht mit Gewalt, sondern mit Recht und Zusammenarbeit gelöst werden», sträuben sich einem die Haare. Die EU ist ein Machtgebilde, das von einer unglaublichen Regelungswut bestimmt ist. Die Kommissionschefin spielt sich als neue Herrscherin über Europa auf und überschreitet ständig ihre Kompetenzen. Dafür musste sie auch schon Kritik aus den eigenen Reihen einstecken.

Die EU ist eher ein Unsicherheitsfaktor für die Schweiz, denn sie vollführt immer wieder Drohgebärden in Richtung Russland. Da nahezu alle EU-Staaten auch NATO-Staaten sind, steigt bei einer weiteren Annäherung für unser Land die Gefahr, in einen Konflikt hineingezogen zu werden, mit dem es eigentlich nichts zu tun hat.

So viel Unkenntnis ist erschütternd. Dass die EU ein massives Problem mit der Gewaltenteilung und mit den demokratischen Rechten des Parlaments hat, ist sattsam bekannt. Während Corona wurde die Meinungs- und Forschungsfreiheit in einzelnen Staaten massiv eingeschränkt, Professoren wurden entlassen, Ärzten wurde die Approbation entzogen. Seit dem Ukraine-Krieg sind russische Nachrichtenportale gesperrt.

Unliebsame Personen, die nicht das offizielle EU-Narrativ nachbeten, werden mit Sanktionen belegt. Bekanntestes Beispiel ist sicher der ehemalige Schweizer Nachrichtendienstoffizier Jacques Baud, den die EU mit Sanktionen belegt hat. Seit fast einem Jahr sitzt er in Brüssel fest und darf das Land nicht mehr verlassen, nicht einmal, um seine Familie in der Schweiz zu besuchen. Auch hat er keinen Zugang zu seinen Bankkonten und ist, um nicht regelrecht zu verhungern, auf Nachbarschaftshilfe angewiesen.

Die Hoffnung liegt auf der Bevölkerung

Unter den Granden der EU herrscht Kriegsstimmung. Ursula von der Leyen und Kaja Kallas stehen an der Frontlinie, solange nur verbal geschossen wird. Die EU befindet sich im Aufrüstungswahn. Bis heute hat sie keinen Friedensplan für den Ukraine-Krieg auf den Tisch gelegt.
Der Ständerat verpasste am vorletzten Montag die Chance, ein Zeichen zu setzten und die Schweiz vor weiterem Unheil zu bewahren.

Mit 16 zu 29 stimmte der Rat gegen den Nichteintretens-Antrag Rieders, und damit war die Debatte eröffnet. Dass der Ständerat am Schluss dem obligatorischen Referendum sui generis zugestimmt hat, lässt dennoch Hoffnung aufkommen. Nun muss der Nationalrat beweisen, wie viel Demokratie er in diesem Land noch zulassen will und welches Gewicht er der verpflichtenden EU-Rechtsübernahme geben will. Am Schluss wird das Volk entscheiden. ■

(Red.) Dieser Artikel von Thomas Kaiser erschien zuerst in der Schweizer Zeitung «Zeitgeschehen im Fokus»

[¹]  www.iwp.swiss/uploads/media/Publikationen/wp-27565-Richli_Rechtsgutachten_IWP.pdf

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