Die Schweiz muss protestieren!
(Red.) Dass sich die EU erlaubt, einen Schweizer ohne juristisches Verfahren mit Sanktionen zu belasten, darf nicht einfach hingenommen werden! Erfreulicherweise gibt es erste Reaktionen, so zum Beispiel von Pascal Lottaz, einem Schweizer, der an der Universität Kyoto in Japan tätig und dort auf die Thematik Neutralität spezialisiert ist. Hier seine Aufforderung an seine Freunde in der Schweiz:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wie Ihr alle sicher mitbekommen habt, hat die EU Sanktionen gegen unsere Landsleute, Jacques Baud und Nathalie Yamb verhängt, nicht wegen krimineller Aktivitäten, sondern weil sie von ihrem Recht der freien Meinungsäusserung Gebrauch machen. Dies ist meines Erachtens eine sehr schlimme Entwicklung und muss unbedingt von offizieller Schweizer Stelle als solche mit der EU verhandelt werden.
Der angehängte Brief wird übers Wochenende verschickt. Wenn Ihr als Mitunterzeichner gelistet werden möchtet, bitte tragt Euch in diesem Formular online ein. Bitte beachtet, dass ich diesen Brief auch online posten werde als offenen Brief (Eure Namen werden also öffentlich gemacht).
Ich hoffe auf Eure Unterschriften und bitte sendet diese Mail gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter, die geeignet wären, diesen Aufruf mit zu unterschreiben (Akademiker/innen, Diplomat/innen, Journalist/innen, Aktivist/innen und Anwälte/innen).
Liebe Grüsse,
Pascal Lottaz
Hier der geplante Brief:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Herrn Bundesrat Ignazio Cassis
Bundeshaus West
3003 Bern
Kyoto, 20. Dezember 2025
Betreff: Intervention des EDA zugunsten zweier sanktionierter Schweizer Staatsangehöriger auf der EU-Sanktionsliste
Sehr geehrter Herr Bundesrat,
Sehr geehrter Herr Vorsteher des EDA,
Wir wenden uns als Schweizer Bürger an Sie aus der Akademie, Diplomatie, Journalismus, Aktivismus und der Rechtslehre.
Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass zwei Schweizer Staatsangehörige – Col. Jacques Baud und Nathalie Yamb – auf eine Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt wurden, ohne dass gegen sie ein ordentliches Gerichtsverfahren durchgeführt, ihnen rechtliches Gehör gewährt oder ihnen konkrete strafrechtlich relevante Handlungen nachgewiesen worden wären. Die Sanktionen stützen sich offenkundig auf politische Meinungsäusserungen und öffentliche Stellungnahmen.
Aus unserer Sicht stellt dieses Vorgehen einen schwerwiegenden Eingriff in fundamentale Menschenrechte dar, insbesondere in:
• die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit,
• das Recht auf ein faires Verfahren,
• sowie den Schutz vor willkürlicher Bestrafung.
Dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch eine ausländische Staatengemeinschaft faktisch sanktioniert werden, ohne richterliche Entscheidung und ohne individuelle Anhörung, ist aus rechtsstaatlicher Perspektive in höchstem Masse problematisch. Es widerspricht grundlegenden Prinzipien, die die Schweiz traditionell verteidigt – sowohl im Rahmen ihrer Neutralität als auch ihres Engagements für Völkerrecht und Menschenrechte.
Wir halten es für inakzeptabel, dass politische Meinungsäusserungen – selbst wenn sie kontrovers oder unbequem sind – mit repressiven Massnahmen beantwortet werden. Eine solche Praxis erzeugt einen gefährlichen Präzedenzfall, der weit über die beiden betroffenen Personen hinausreicht und das Fundament pluralistischer, demokratischer Gesellschaften untergräbt.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ausdrücklich auf, im Rahmen seiner Möglichkeiten:
• formell bei der Europäischen Union zu intervenieren,
• gegen die Aufnahme von Schweizer Staatsangehörigen auf die EU-Sanktionsliste zu protestieren,
• sie vollumfänglich konsularisch zu betreuen und zu schützen,
• Schweizer Banken, Kreditinstitutionen und anderen Unternehmen zu untersagen, EU-Sanktionen gegen diese Personen im Inland umzusetzen.
Wir erwarten von der Schweiz, dass sie ihre Staatsangehörigen schützt, wenn deren grundlegende Rechte ohne gerichtliche Grundlage eingeschränkt werden – unabhängig davon, ob ihre politischen Positionen mehrheitsfähig sind oder nicht. Der Schutz der Rechtsstaatlichkeit darf niemals von inhaltlicher Zustimmung abhängig gemacht werden.
Sehr geehrter Herr Bundesrat, wir bitten Sie nachdrücklich, dieser Angelegenheit die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und im Sinne der rechtsstaatlichen Tradition der Schweiz zu handeln.
Für eine Rückmeldung über die Haltung und das weitere Vorgehen des EDA wären wir Ihnen dankbar.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Pascal Lottaz, Associate Professor, Universität Kyoto
Mit-Unterzeichnende:
Unterschriften / Funktion / Organisation
(Es ist selbstverständlich, dass Christian Müller, Herausgeber der Online-Plattform «DieSchweiz – online», als promovierter Historiker, Journalist und Medien-Manager diesen Brief mitunterschrieben hat.)
Und hier zum Video, aus dem das Bild oben stammt.
Und hier zu einem WELTWOCHE-Artikel zum gleichen Thema.
PS: Offensichtlich gelten die Sanktionen gegen Jacques Baud in der Schweiz nicht.
«Transition News» hat auf eine entsprechende Anfrage eine Antwort erhalten:
«Die Schweiz hat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den Sanktionen der Europäischen Union (EU) im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine anzuschliessen und damit deren Wirkung zu verstärken (insb. Verordnung über restriktive Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Hingegen hat sich die Schweiz dem davon unabhängigen, am 8. Oktober 2024 von der EU verabschiedeten Sanktionsregime betreffend die hybriden Bedrohungen Russlands nicht angeschlossen. Die Frage einer Übernahme der neu gelisteten Individuen und Entitäten im Rahmen ebendieses Sanktionsregimes stellt sich für die Schweiz folglich derzeit nicht.»
Quelle:
Transition News: Jacques Baud im Visier der EU: Sanktionen gegen Schweizer Ex-Offizier geplant – 13. Dezember 2025
Transition News: Nun ist es amtlich: Jacques Baud auf antirussischer EU-Sanktionsliste – 15. Dezember 2025
Auch Christian Müller hat zwischenzeitlich aus Bern auf seine Anfrage eine Antwort erhalten:
«Die zuständigen Behörden des Bundes haben Kenntnis vom EU-Beschluss vom 15. Dezember 2025 über die Sanktionierung von zwölf Individuen und zwei Entitäten im Rahmen des Sanktionsregimes der hybriden Bedrohungen Russlands (Verordnung über restriktive Massnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands), einschliesslich eines Schweizer Staatsangehörigen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte Kenntnis über das bevorstehende Listing. Es steht diesbezüglich in Kontakt mit dem betroffenen Schweizer Staatsangehörigen.
Die Schweiz hat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den Sanktionen der EU im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine anzuschliessen und damit deren Wirkung zu verstärken (insb. Verordnung über restriktive Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Hingegen hat sich die Schweiz dem davon unabhängigen, am 8. Oktober 2024 von der EU verabschiedeten Sanktionsregime betreffend die von Russland ausgehenden hybriden Bedrohungen nicht angeschlossen. Die Frage einer Übernahme der neu gelisteten Individuen und Entitäten im Rahmen ebendieses Sanktionsregimes stellt sich für die Schweiz folglich derzeit nicht.
Bei den Sanktionsbeschlüssen der EU handelt es sich um rechtsstaatliche Beschlüsse. Betroffene Personen können dagegen Beschwerde erheben. Die zuständigen Behörden des Bundes nehmen solche Entscheide grundsätzlich zur Kenntnis.»
Man beachte den letzten Satz: «Die zuständigen Behörden des Bundes nehmen solche Entscheide grundsätzlich zur Kenntnis.» Sprich: Die Schweizer Behörden sehen keine Notwendigkeit, in dieser Sache aktiv zu werden. Man will in Bern zwar mit der EU mit neuen Verträgen, «Bilaterale III» genannt, enger zusammenkommen, aber wie die EU Schweizer Bürger behandelt, ist den Politikern in Bern wurscht. (cm)