Wieso braucht es die Neutralitätsinitiative?
(Red.) Traurig aber wahr: Alle konzerngebundenen Schweizer Medien versuchen – den Vorgaben ihrer Chefs entsprechend – mit dem irrwitzigen und perfiden Argument, die Neutralitätsinitiative, über die am kommenden Wochenende abgestimmt wird, sei eine „Pro-Putin-Initiative“, zur Ablehnung zu bringen. Sie empfehlen eine „flexible“ und eine „okkasionelle“ Neutralität, eine Neutralität also, die je nach Fall zur Anwendung oder eben nicht zu Anwendung kommen soll. Das ist nicht nur eine staatsrechtliche Dummheit, es ist ein historisches Verbrechen am staatsrechtlichen Status der Schweiz und müsste eigentlich juristisch geahndet werden. – Der Historiker René Roca erklärt hier nochmals, wie die Neutralität der Schweiz zustande gekommen ist und warum es Zeit ist, sie in der Verfassung genauer zu definieren. (cm)
Gemäss diversen Umfragen wird die Neutralität in der Schweiz nach wie vor von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Die Neutralität ist lediglich rudimentär in der Bundesverfassung verankert. Bis vor einigen Jahrzehnten waren der Bevölkerung sowie dem Bundesrat und dem Parlament noch implizit klar, was unter der Neutralität verstanden werden musste. Die Neutralität war für die schweizerische Friedenspolitik gegen innen und aussen essenziell. Das wurde so auch in Erziehung und Bildung vermittelt. Unter anderem mit dem Streichen des Faches Geschichte an der Volksschule und der Vernachlässigung der Staatskunde erodiert dieses historische Bewusstsein zusehends. Bundesbern drängt gleichzeitig immer mehr zu weiteren Annäherungsschritten an die EU und die NATO. Das waren die Gründe, wieso eine überparteiliche Arbeitsgruppe vor rund viereinhalb Jahren die Neutralitätsinitiative in Angriff nahm. Man war überzeugt, dass es jetzt eine genauere Definition von Neutralität in der Bundesverfassung brauchen würde. Mit dem Initiativtext werden die neutralitätsrechtlichen Grundlagen in Erinnerung gerufen und mit einer vernünftigen Neutralitätspolitik verknüpft. Bundesrat und Parlament erhalten so die nötigen Leitplanken, um innen- wie aussenpolitisch zum Wohle der Souveränität und der friedlichen Entwicklung des Landes zu politisieren.
Gleich nach der Lancierung der Initiative haben sich die Gegner in Position gebracht. In diesen Stellungnahmen verkommt allerdings die Neutralität immer mehr zu einer Karikatur. Die Dekonstruktion und Banalisierung der Neutralität nimmt absurde Formen an, etwa wenn der Historiker Sacha Zala der Schweizer Bevölkerung unterstellt, sie leide an einem «Asterix-Syndrom». Weiter versteifen sich die Gegner auf Aussagen wie, dass die Schweiz mit der Verankerung der genaueren Definition von Neutralität sich in «ein Korsett» zwängen lasse und man schon seit jeher die Neutralität «flexibel» ausgelegt habe. Betrachtet man die historische Herleitung der Schweizer Neutralität genauer, wird klar, dass die gegnerische Argumentation die ganze ethische Dimension der Neutralität ausblendet.
Mit der staatlichen Souveränität wächst der innere Zusammenhalt
Das Bündnisgeflecht der alten Eidgenossenschaft entwickelte sich vom 13. bis 17. Jahrhundert als Teil des deutschen Reiches. Allen Beteiligten war schon bald klar, dass der genossenschaftlich organisierte Bund aus souveränen Gliedern nur überleben kann, wenn Streitereien durch eigene Vermittlung geklärt werden konnten.
Nach dem 30-jährigen Krieg setzte der Westfälische Friede 1648 unter anderem mit den Grundsätzen der Amnestie hinsichtlich der Kriegsbeteiligten und der Toleranz gegenüber der Religion wichtige friedenspolitische Akzente. Dies waren auch zentrale Elemente einer Frühaufklärung, die später mit der Ausarbeitung des Völkerrechts (u.a. Emer de Vattel als Vertreter der Westschweizer Naturrechtsschule) und mit dem Menschenrechts-Diskurs fortgesetzt wurden. Solche Elemente waren auch für die neutrale Eidgenossenschaft wichtig. Diese wurde entsprechend ihrer eigenen Staatswerdung im Rahmen des Westfälischen Friedens als souveränes Land bestätigt. Die Schweiz, die ihr Territorium selbst errungen und genossenschaftlich entwickelt hatte, erreichte ihre neutrale Stellung ausserhalb des Territoriums der Konfliktparteien des 30-jährigen Krieges. 1674 bezeichnete die eidgenössische Tagsatzung die Schweiz erstmals offiziell als «neutrales Land». Allerdings war der Abschluss von Defensivbündnissen nach wie vor zulässig und die Eidgenossenschaft war in zahlreiche Allianzen verstrickt. Trotzdem brachte die erklärte Neutralität der multikulturellen und multireligiösen Schweiz zunehmend die angestrebte Einheit. Der Eidgenossenschaft gelang es dann auch gut, sich aus den europäischen Glaubens-, Eroberungs- und Erbfolgekriegen der frühen Neuzeit herauszuhalten. Wichtig war auch, dass 1647 mit der «Defensionale von Wil», der ersten eidgenössischen Wehrordnung, die bewaffnete Neutralität immer mehr Gestalt angenommen hatte. Auch die Solddienste wurden immer mehr kritisiert und schliesslich verboten. Die Eidgenossenschaft regte in der Folge dank der Neutralität im Rahmen der Aussenpolitik immer wieder Schiedsgerichtsverfahren an und machte sich als Vermittlerin einen Namen. Die Guten Dienste nahmen Formen an.
Im 19. Jahrhundert entsteht das Fundament für die humanitäre Schweiz
Der Wiener Kongress 1815 und die Gründung des Bundesstaates 1848 waren wichtige weitere Wegmarken, welche die Schweiz jeweils aus eigenem Antrieb setzte. Die Schweiz mit ihrer über die Jahrhunderte entwickelten Eigenständigkeit stärkte damit ihre Neutralität national und international. Auf diesem international anerkannten Fundament entwickelte die neutrale Schweiz neben den Guten Diensten ihr umfassendes humanitäres Engagement. Mit der Gründung des Roten Kreuzes 1863 und vor allem dank des IKRK gelang es der Schweiz, ihren Erfahrungsschatz im Umgang mit der Neutralität auch gegen aussen im völkerrechtlichen Kontext anzuwenden. Mit dem humanitären Völkerrecht und den Genfer Konventionen vermochte die Schweiz als Depositarstaat immer stärker friedensstiftend zu wirken.
Die Haager Friedensordnung von 1907 schliesslich ergänzte das neutrale Fundament der Eidgenossenschaft entscheidend. Auch wenn über hundert Jahre alt, gilt diese Friedensordnung heute noch immer als Völkergewohnheitsrecht. Darin werden unter anderem die Rechte und Pflichten eines neutralen Landes festgehalten. Das will die Neutralitätsinitiative wieder in Erinnerung rufen. In diesem Sinne wird die Initiative nicht das Ende einer Entwicklung einläuten, sondern einen Neuanfang.
Zum Autor: René Roca ist promovierter Historiker, Gymnasiallehrer und Leiter des Forschungsinstituts direkte Demokratie. Er ist Mitglied des Komitees der Neutralitätsinitiative.
Der Artikel erschien in gekürzter Form unter dem Titel «Die Neutralität war für die Friedenspolitik essenziell» in der NZZ, 2. September 2026, S. 19.