Die Bank «PostFinance» gehört dem Staat Schweiz, aber ihre Politik richtet sie nach den Wünschen und Vorschriften der USA. Wir Schweizer und Schweizerinnen können uns für eine solche Bank nur schämen. (Foto PostFinance)

Die PostFinance übt sich in Overcompliance

Nach dem Zerfall des sogenannten Ostblocks und der Sowjetunion setzte eine Migration von Menschen von und nach den Republiken der ehemaligen Sowjetunion ein. Heute, 35 Jahre danach, sind Arbeitskräfte von damals in Pension, haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus dem Westen und besitzen redlich erworbene Vermögenswerte. Doch genau dies wird ihnen jetzt vorenthalten – rechtswidrig notabene. 

Die genaue Zahl im deutschsprachigen Raum ist nicht exakt bestimmbar, weil die russische Muttersprache statistisch unterschiedlich definiert wird: Ist sie die Muttersprache, die zuhause gesprochene Sprache – beispielsweise bei Ehepaaren unterschiedlicher Nationalität aus der ehemaligen Sowjetunion – oder Zweitsprache, die außerhalb der Familie verwendet wird? Es gibt recht gute Schätzungen aus Deutschland, wo ca. 1,9 Millionen Menschen leben, die zu Hause überwiegend Russisch sprechen. Beim Gros davon dürfte es sich um Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion handeln, die sogenannten „Spätaussiedler“. Dazu kommen insgesamt etwa 2,5 Millionen, die Russisch als Zweitsprache zumindest teilweise nutzen. Diese Zahl wird noch steigen, denn ein signifikanter Teil der Flüchtlinge aus der Ukraine spricht Russisch als Mutter- oder Zweitsprache, viele davon sind des Ukrainischen nicht mächtig. In der Schweiz ist die Datenlage dünner, aber verschiedene Schätzungen kommen zur Erkenntnis, dass auch in der Schweiz etwa 50‘000 bis 80‘000 Menschen mit russischer Muttersprache leben.

Angesichts der vielen kleinen „Privatsanktionen“, die Arbeitgeber und Private gegen russischsprachige Menschen in Westeuropa ergreifen zu dürfen glauben, ist eine Rückkehr von Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion in die Heimat ihrer Vorfahren festzustellen. Namentlich in Belarus hat die Nachfrage nach Behausungen in den letzten Monaten stark zugenommen, die Preise für Immobilien sind im Steigen begriffen, besonders in den Grenzregionen Brest und Grodno, sowie in Minsk. 

Rentner ohne Rente

Kürzlich erhielten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Belarus und Russland von der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS im Eidgenössischen Finanzdepartement die Mitteilung, dass ihr Finanzpartner, die PostFinance, ab Ende Januar 2026 keine AHV-Renten mehr nach Russland und Weißrussland [sic!] überweise. Trotz der Bemühungen der ZAS habe sich bislang keine andere Möglichkeit gefunden, um diese Überweisungen sicherzustellen, weshalb man sich gezwungen sehe, die Zahlung der AHV-Renten ab Februar 2026 auszusetzen.

Ein erster Lösungsansatz mag darin bestehen, dass man erst einmal die korrekte Bezeichnung für „Weißrussland“ verwendet, nämlich die Republik Belarus. 

Weiter erklärte das Eidgenössische Finanzdepartement, es suche weiterhin nach einer alternativen Lösung, könne eine erfolgreiche Suche jedoch angesichts der internationalen Lage nicht garantieren. Wenn die Betroffenen ihre AHV weiterhin beziehen möchten, so das EFD, sei eine persönliche Bankverbindung außerhalb Russlands und Weißrusslands (recte: Belarus) mitzuteilen. Dabei sei aber zu beachten, dass es gesetzlich nicht zulässig ist, eine AHV-Rente auf das Konto eines Dritten zu überweisen, auch wenn es sich um ein nahes Familienmitglied handle.

Zweierlei Maß für Große und Kleine

Damit macht es sich das EFD bemerkenswert einfach: Wer die Bestimmungen für den Bezug einer AHV-Rente erfüllt, hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf. Es ist also Aufgabe des EFD, eine Möglichkeit der Überweisung zu suchen: Wenn die PostFinance Überweisungen nach Belarus nicht mehr durchführen kann oder will, dann muss das EFD einen anderen Finanzpartner suchen. Überweisungen aus Bern an die Schweizer Botschaften in Minsk und Moskau werden ja auch getätigt. 

Nachdem Airbus im vergangenen Jahr der belarussischen Fluglinie Belavia drei Großraumflugzeuge verkauft und der US-Flugzeughersteller Boeing regelmäßig Ersatzteile für die Flotte von Boeing 737 liefert, welche Belavia betreibt, darf man vermuten, dass US-amerikanische Banken zu Überweisungen an belarussische Banken in der Lage sind. Bei Großkonzernen geht es offenbar, beim sprichwörtlichen kleinen Mann und der kleinen Frau von der Straße, nota bene für betagte Rentnerinnen und Rentner, soll es nicht klappen können? Ein weiterer Grund für die Vermutung, dass eine Lösung gefunden werden kann, stellt die Tatsache dar, dass belarussische Banken nach wie vor Kreditkarten ausgeben, mit denen in Westeuropa bezahlt werden kann. Das EFD aber verlangt von den Renten-Berechtigten etwas, was es selber nicht kann, nämlich selbst eine Lösung zu finden. 

Berner Mühlen mahlen langsam

Interessant wäre es vorerst einmal zu erfahren, was PostFinance so plötzlich zur Einstellung der Überweisungen nach Belarus bewog. Der aktuell in Gang befindliche Ukraine-Krieg genügt hierbei nicht als Begründung, da dieser seit 2022 bzw. in der Ostukraine seit 2014 herrscht. Bei einem Unternehmen, das von der Eidgenossenschaft einen Auftrag großen Umfangs hat und damit faktisch gegenüber anderen Finanzinstituten bevorzugt ist, wird der einfache Hinweis auf die Freiheit der Gestaltung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden nicht genügen. Insofern ist der Hinweis der ZAS, es handle sich um eine „Situation, die außerhalb ihres Einflussbereichs liege“, nur bedingt glaubwürdig. Gerade die eidgenössische Bundesverwaltung hatte Möglichkeiten, Finanzinstitute zu unterstützen, welche in ihrem Auftrag Transaktionen tätigen, die andernorts als politisch unerwünscht betrachtet werden. Humanitäre Gründe könnte man im konkreten Fall der Rentnerinnen und Rentner durchaus anbringen. 

Ganz bestimmt ist es nicht rechtmäßig, dass das EFD vorerst die Zahlungen einfach einmal einstellt, das heißt de facto das Geld zurückbehält, das auszuzahlen es verpflichtet ist. Mindestens ein Konto müsste für die Betroffenen eingerichtet werden – vorzugsweise nicht beim Verursacher des Problems, sondern bei einem anderen Finanzinstitut. Die Rentenberechtigten mit Wohnsitz in Belarus oder in der Russischen Föderation haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung ihrer monatlichen AHV-Rente. Es handelt sich um ein soziales Grundrecht, und zwar um eine Bringschuld und nicht um eine Holschuld. 

Die Betroffenen haben Anspruch auf Auskunft, was das Eidgenössische Finanzdepartement konkret zur Problemlösung unternimmt. Eine Kontaktaufnahme des EFD mit der Botschaft der Republik Belarus in Muri erfolgte bislang nicht und auch im Außenministerium in Minsk ist das Problem der Schweizer Rentenbezüger in Belarus vorerst nicht bekannt. Daraus ist nur eine Schlussfolgerung zu ziehen: Trotz gegenteiliger Beteuerungen ist das Eidgenössische Finanzdepartement nicht tätig geworden. Mit dem Erfüllen eines sozialen Grundrechts hat es die Schweiz nicht eilig. Bleibt zu hoffen, dass sich die zuständigen Stellen während des Schweizer OSZE-Vorsitzjahres ernsthaft um die Reputation der Schweiz zu kümmern beginnen und die Zahlungen der AHV-Renten sowie der Rückstände an die Berechtigten, teilweise hochbetagten Personen, umgehend wieder aufnehmen – oder ermöglichen.

(Red.) Danke, lieber Ralph Bosshard, für diese Information! Wir Schweizer und Schweizerinnen müssen uns für unsere Banken echt schämen. Sie verweigern ja auch seit Jahren Zahlungen nach Kuba – und alles immer auf Wunsch der USA bzw. unter Androhungen von Sanktionsmassnahmen. Und dies sogar in einer Zeit, wo der amtierende US-Präsident öffentlich drohen kann, eine ganze Zivilisation (gemeint ist Iran) dem Boden gleichzumachen!

Christian Müller, alleinverantwortlicher Herausgeber von «dieSchweiz-online.ch».

Bitte an Interessierte weiterleiten!

Unterstützen Sie uns