Die damalige Schweizer Verteidigungsministerin Viola Amherd demonstriert auf dem Bürgenstock "Friedensgipfel" herzliche Sympathie zu EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die einem Club vorsteht, der sich erlaubt, auch gegen Schweizer Bürger schwerwiegende Sanktionen zu beschliessen. Und die Allgemeine Schweizerische Militär Zeitschrift verteidigt diese hanebüchene Sanktion sogar. Wo sind wir Schweizer und Schweizerinnen angekommen? Haben wir schlicht jeden Verstand verloren? (cm)

Unterwürfigkeit und Unsicherheit mit Generals-Lampassen*

Just auf Ende des vergangenen Jahres publizierte die Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift ASMZ auf ihrem LinkedIn-Account einen Kommentar zu den Sanktionen, welche die Europäische Union gegen den ehemalischen Schweizer Nachrichtendienstoffizier Jacques Baud ergriffen hatte (1). Der Artikel ist nichts Anderes als ein Manifest der Unterwürfigkeit und der Unsicherheit der militärischen Führung der Schweizer Armee und ihrer Handlanger aus der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. 

  • für Nicht-Militärs: Lampassen sind breite, oft farbige Zierstreifen an Uniformhosen

Der unbenannte Autor bezeichnet darin die EU-Sanktionen als sicherheitspolitische Maßnahme gegen kognitive Kriegsführung. Baud nutze seine berufliche Vita und den Anschein eines westlichen Insiders, um Narrative zu verbreiten, die systematisch mit russischen Positionen übereinstimmen und westliche Institutionen delegitimieren. Dadurch wirke er als glaubwürdiger Verstärker von Desinformation. Ziel dieser Strategie sei nicht Überzeugung, sondern die Zermürbung westlicher Gesellschaften durch Zweifel, Relativierung und Informationsüberflutung. Die Sanktionen richteten sich daher nicht gegen Meinungsfreiheit, sondern gegen die logistische Infrastruktur solcher Einflussoperationen und markierten einen Paradigmenwechsel in der europäischen Sicherheitsdoktrin

Wer – so wie ich – jahrzehntelang als Kommandant und Stabsoffizier in der Schweizer Armee gedient und als Instruktor selbst Andere ausgebildet hat, der weiß, dass es verschieden Arten gibt, wie Stäbe und Kommandanten miteinander umgehen. Manche Kommandanten „wissen es grundsätzlich besser“ und ziehen ihren Stab erst bei, wenn sie ihren Verband ins Chaos gestürzt haben. Andere Kommandanten spiegeln ihre eigenen Gedanken an jenem ihres Stabs und nutzen diesen, um die Machbarkeit ihrer Ideen zu prüfen und sie in geordnete Bahnen zu lenken. Und wiederum andere verstecken sich hinter ihrem Stab. Auf der anderen Seite ist es die Kultur in militärischen Stäben, dass die Stabsoffiziere die Verantwortung für das übernehmen, was sie dem Kommandanten sagen. Auch das habe ich als junger Dachs miterlebt, als ein Generalstabsoffizier abgelöst wurde, nachdem klargeworden war, dass er den Kommandanten nachweislich falsch über die Leistungsfähigkeit von Brücken informiert hatte. Er trug die Folgen seines Fehlers mit Haltung. Das unterscheidet einen Generalstabsoffizier von einem „Gscheidhaferl“ (2). 

Je komplexer eine Lage ist – und die Komplexität nimmt in der Regel mit jeder Hierarchiestufe zu – desto wichtiger wird die Rolle eines Stabs bei der Lagebeurteilung und desto mehr Aspekte umfasst diese erfahrungsgemäß. Der erfahrene Ausbilder stellt sicher, dass selbst außergewöhnliche Aspekte der Lagebeurteilung nicht unter den Tisch fallen und lässt gegebenenfalls sogar den unerfahrensten Stabsoffizier als ersten zu Wort kommen, damit dieser den Mut hat, seine Auffassung zur Lage zu kommunizieren. Manchmal lohnt es sich eben, etwas „Out-of-the-Box“ zu denken. Das ist nicht spezifisch militärisches Denken: Ähnliches wird im Rahmen des Crew Resource Management(CRM) auch in der kommerziellen Luftfahrt geübt. In diesem Sinn ist Meinungsvielfalt nicht Mangel an Führung, sondern ein Zeichen von intellektueller Stärke. Ein militärischer Entschluss ist aber nicht Resultat einer Diskussion, sondern stellt die Wahl der, in der vorliegenden Lage besten erkennbaren Handlungsoption dar. Der Entschluss steht am (vorläufigen) Ende eines Stabsarbeitsprozesses, der in mehreren Schritten abläuft. Am Ende jedes Teilschritts fasst der Stabschef die verschiedenen Auffassungen seiner Stabsoffiziere zu einer konsolidierten gemeinsamen Auffassung zusammen und erklärt diese für die Weiterarbeit als verbindlich. 

Natürlich tut es besonders weh, wenn ein bestens ausgebildeter und äußerst erfahrener Offizier wie Jacques Baud eine vom Üblichen abweichende Auffassung der militärisch-politischen Lage vertritt. Diese mag zutreffen oder Lücken und Schwächen haben, aber sie ist es auf jeden Fall wert, angehört zu werden, auch wenn hochbezahlte Kommunikationsberater sich daran stören (3).

Meinungsvielfalt hat aber auch einen (staats-) politischen Aspekt. In unseren modernen, komplexen Gesellschaften existieren die verschiedensten sozialen Gruppen, die alle das Recht haben, ihre Interessen zu formulieren und zu verfolgen. Der politische Entscheidungsprozess ist geprägt von Diskussionen und Verhandlungen, in deren Verlauf die eine Gruppe ihre Forderungen an die anderen Gruppen stellt und diesen dafür Zugeständnisse in Aussicht stellt. Die so aus Kompromissen und Deals zusammengesetzte Entscheidung dient als Grundlage für das weitere Vorgehen der Gemeinschaft. Je breiter diese Entscheidung abgestützt ist, desto stabiler ist diese und die Gemeinschaft als solche. Im politischen Umfeld ist Meinungsvielfalt Grundlage für die friedliche Problemlösung in einem Land und die Stabilität der Gemeinschaft. Das mögen die Urheber der Doktrin der „Cognitive Warfare“ aus der NATO nicht verstanden haben. 

Meinungsfreiheit ist aber vor allem das verbriefte Recht der Eidgenossen, das heißt der mündigen Bürger der schweizerischen Eidgenossenschaft und ist als solche in der Bundesverfassung festgeschrieben (4). Mit welchem Doktrin-Papier der NATO der Verfasser des Artikels in der ASMZ auch immer die rechtlich nicht haltbaren Sanktionen der EU gegen Jacques Baud begründet, ist völlig unerheblich: Die Bundesverfassung geht vor. Die Schweizerische Eidgenossenschaft als politisches Gebilde existiert gemäß dem Zweckartikel der Bundesverfassung, um die Rechte der Eidgenossen zu schützen (5). Die EU-Sanktionen gegen Jacques Baud zu rechtfertigen untergräbt die Stabilität der Gesellschaft in der Schweiz, stellt die Existenz des Bundes in Frage und ist somit per se verfassungswidrig. Wenn die Doktrin-Gewaltigen in der NATO das Bedürfnis fühlen, ihre Allianz in politischer und militärischer Hinsicht sei geschwächt und müsse deshalb gestärkt werden, dann ist das ein Problem, das unter den NATO-Mitgliedsländern gelöst werden muss. Sie haben keinesfalls das Recht, die Schweiz als Land zu schwächen. 

Die Schweizerische Offiziersgesellschaft als Trägerin der Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift ASMZ würde im Geist von mehreren hundert Jahren Schweizergeschichte und der besten Traditionen des Generalstabs handeln, wenn sie den Beitrag über die „kognitive Zermürbung“ auf ihrem LinkedIn-Account löschen würde. Die Frage, ob ein Offizier – unterstellen wir einmal, dass der Verfasser des Elaborats in der ASMZ einen solchen Grad bekleidet –, der beides offenbar mit Füssen tritt, nicht besser ersetzt werden sollte, muss gestellt werden. Es wird gefährlich für den Kameraden Eiferli – nennen wir ihn einmal so. Dass er seinen Namen nicht bekanntgab, stellt noch die Spitze – oder vielleicht auch die Talsohle – der Erbärmlichkeit dar. (Mittlerweile ist bekannt, dass es Oberstleutnant Pascal Kohler war. Red.)

Für die Armeeführung ist der Fall Baud und besonders die Reaktion darauf gefährlich, denn sie beschwört die Gefahr einer Spaltung des Offizierskorps herauf in einer Zeit, in welcher es durch russophobe Informationskriegführung gelungen ist, die maßgeblichen politischen Kreise zu höheren Militärausgaben zu bewegen. Offenbar betrachtet man den politischen Konsens als sehr fragil. Das lässt den Schluss zu, dass der Verfasser des Elaborats in der ASMZ dem Dunstkreis der Armeeführung um den abgetretenen Armeechef Thomas Süssli zuzurechnen ist. In Anbetracht dessen, dass der Beitrag am zweitletzten Arbeitstag von Süssli veröffentlicht wurde, ist auch eine persönliche Urheberschaft nicht auszuschließen. Es wäre nicht das erste Mal, dass Süssli sich dem Verdacht aussetzt, in missbräuchlicher Weise in die Meinungsfreiheit einzugreifen. Mangels rechtlicher Handhabe musste man aber mit rechtlich nicht abgestützten politischen Sanktionen Vorlieb nehmen. Deshalb wurde der in einem EU-Mitgliedsland wohnhafte Jacques Baud als Opfer auserkoren. 

Anmerkungen: 

  1. Siehe ASMZ (Allgemeine Schweizerische Militär Zeitschrift), 30.12.2025, auf LinkedIn, online unter https://www.linkedin.com/pulse/kognitive-zerm%C3%BCrbung-die-logik-hinter-i2xde/
  2. Siehe bei „Sprachnudel“ unter https://www.sprachnudel.de/woerterbuch/Gscheidhaferl
  3. Da wären wir wieder bei den “ Gscheidhaferl“ aus Anmerkung 1). Vgl. auch Rafael Lutz: Fall Baud: Schweizer Offiziere unterstützen EU-Sanktionen gegen den früheren ranghohen EDA- und Nachrichtendienstmitarbeiter, bei Weltwoche, 02.01.2026, online unter https://weltwoche.ch/daily/fall-baud-schweizer-offiziere-unterstuetzen-eu-sanktionen-gegen-den-frueheren-ranghohen-eda-und-nachrichtendienstmitarbeiter/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=daily.  
  4. Siehe Artikel 16 der Bundesverfassung (BV), auf bei Fedlex, Publikationsplattform des Bundesrechts, online unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de.  
  5. Siehe Artikel 2 der Bundesverfassung (BV), ebd. 
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